Viele Reiseveranstalter empfehlen ihren Kunden bei der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Doch welche Arten von Versicherungen gibt es und ist dieser Versicherungsschutz wirklich notwendig oder gehört er zu den Kosten des Urlaubs, die man getrost auch streichen kann?
Der Urlaub ist gebucht und Sie freuen sich bereits darauf, ihn anzutreten. Doch eine Krankheit, ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie durchkreuzt die Pläne und machen den Antritt der Reise unmöglich.
Wer eine Reiserücktrittsversicherung hat, wird eine Erstattung der bereits bezahlten Kosten erhalten. Teilweise kann die Reise auch vorzeitig abgebrochen werden und ein Anteil der bezahlten Summe wird zurückerstattet.
Verschiedene Bestandteile bei Reiserücktrittsversicherungen hinzubuchen
Umfangreichere Tarife von Reiserücktrittsversicherungen sehen auch die Erstattung von Kosten für eine medizinische Behandlung bei Notfällen im Ausland vor und bezahlen den Rücktransport zum eigenen Wohnort, sofern die medizinische Behandlung im Urlaubsland nicht möglich ist.
Achtung! Prüfen Sie hier, dass diese Dinge nicht schon über eine Krankenversicherung abgedeckt sind!
Wer auch sein Reisegepäck versichert, weil seine Reiserücktrittsversicherung über den entsprechenden Tarif verfügt, dem werden bei Verlust oder bei Schäden auch Kosten für das Reisegepäck erstattet. Dies gilt auch, wenn aufgegebenes Gepäck beim Flug verspätet transportiert wird und demnach erst später als Sie am Urlaubsort antrifft.
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Reiserücktrittsversicherung und der zugehörigen Bestandteile eines solchen Versicherungsprogramms sollten sich Verbraucher Gedanken darüber machen, welche Kosten sie im Notfall auch selbst tragen können, und wofür sich aufgrund des erhöhten Risikos eine Versicherung lohnt.
Klar, geht es um einen kurzfristigen gebuchten Urlaub, bei dem ein möglichst geringer Last-Minute-Preis erzielt werden soll, lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung nicht unbedingt.
Bei größeren Reisen, die lange vor Antritt gebucht werden, sollten Sie jedoch genau überlegen, ob eine vergleichsweise günstige Reiserücktrittsversicherung nicht ihr Geld wert ist.
Schließlich erhalten Sie dann bei Nichtantritt der Reise Ihr Geld zurück.
Kurz:
Über den Daumen gepeilt lässt sich sagen: Die Versicherung lohnt sich umso mehr, je höher der finanzielle Verlust ist.
Das sagt auch Hajo Köster vom Bund der Versicherten.
Ist die Versicherung schon enthalten?
Je nach Reisekosten, ist es also durchaus sinnvoll eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Aber Achtung:
Im Idealfall ist diese bereits in den Kosten für eine Pauschalreise enthalten und muss dementsprechend nicht hinzugebucht werden. Passen Sie also auf, dass Sie die Kosten für die Versicherung nicht doppelt tragen!
Es gibt auch Kreditkarten, bei denen automatisch verschiedene Versicherungen enthalten sind, sobald Sie eine Reise damit bezahlen.
Weitere Infos über eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung finden Sie beispielsweise bei dem angegebenem Link.
Einmalige Versicherung oder Jahrespolice
Reisen Sie mehr als ein oder zweimal im Jahr? Dann lohnt es sich nicht, für jede Reise eine eigene Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Besser ist eine Jahrespolice – die gibt es z.B. vom ADAC.
Hier bezahlen Sie einen Jahresbeitrag und sind abhängig vom bezahlten Betrag für verschiedene Summen das ganze Jahr über versichert.
Hier lohnt sich aber auch vor dem Abschluss eine genaue Lektüre der Vertragsunterlagen, damit klar ist, mit welchen Leistungen Sie rechnen können. Denn es ist ärgerlich, einen Versicherungsschutz abzuschließen, nur um im Notfall festzustellen, dass dieser nicht ausreichend war.
Weitere Infos zum Thema finden Sie bei
- NDR.de:: Reiserücktrittsversicherung – Lohnt sich das?
- Focus.de: Für wen sie sich lohnt – und wann sie zahlt
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